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Baum fällen Kosten
Antrag stellen
Einen Baum darf man in Deutschland nicht einfach so fällen, denn manche Bäume sind gesetzlich geschützt.
Warum
Darf ich einen Baum fällen?
Alle Laubbäume sind ab einem Stammumfang von 80 cm geschützt, gemessen in 1 m Höhe über dem Boden (Stammumfang, nicht Durchmesser! Legen Sie ein Maßband um den Stamm). Zählen Sie bei mehrstämmigen Bäumen, die sich in Bodennähe verzweigen, den Umfang jedes einzelnen Stammes.
Zu den geschützten Bäumen gehören auch Kastanien, Walnüsse und Ersatzbäume, obwohl einige Ersatzbäume einen Stammumfang von weniger als 80 cm haben.
Nicht geschützt sind beispielsweise
– alle Nadelbäume
– „klassische“ Obstbäume, wie Apfel, Kirsche oder Pflaume
– und alle Laubbäume mit weniger als 80cm Stammumfang, die keine
Ersatzpflanzungen sind.
Baum fällen Kosten!
Notwendigkeit des Antrags
Ein Antrag ist notwendig, wenn Sie einen Baum fällen wollen oder die Baumkrone trimmen möchten. Kleinere Sicherungs- und Pflegemaßnahmen, die das Aussehen oder statische Erscheinungsbild eines Baumes nicht wesentlich verändern (z. B. Entfernen von Zweigen, die die Hausfront berühren, Entfernen von abgestorbenen Zweigen und Ästen), bedürfen keiner Genehmigung. Hier müssen Sie also keinen Antrag stellen. Baum fällen Kosten!
Sonderregelung für Pappel:
Pappeln können ohne Genehmigung gefällt werden, wenn neue Bäume gepflanzt werden. Jeder geplante Holzeinschlag muss dem Umweltamt vorab gemeldet werden. Die Neupflanzung nach § 8 Abs. 2 und 3 Baumschutzgesetz muss in der ersten Pflanzperiode nach dem Fällen erfolgen.
Antragstellung
Antragsberechtigt ist in der Regel der Eigentümer des Baumes (Grundstückseigentümer). Sollten Sie einen Antrag stellen wollen, sollten Sie folgende Dinge beachten, die in jedem Fall in Ihrem Antrag enthalten sein sollten:
– die Art der angeforderten Aktion (Schneiden oder Beschneiden)
– Anzahl und Art der Bäume, Stammdicke
– Rechtmäßigkeit des Antrags
– eine einfache Karte mit bestimmten Standorten (Markieren Sie die
gewünschten Bäume, Grundriss des Hauses, Straßen, Baumstandorte, evtl.
Skizze der Grundstücksgrenze).
– Bei Allergien muss das ärztliche Attest beiliegen
Tipp:
Hilfreich sind auch Auszüge aus Liegenschaftskarten wie dem Landesgeografischen Informationsdienst.
Ihr gestellter Antrag ist dann zwei Jahre gültig, danach verfällt er. Sollte der Baum bis dahin noch nicht gefällt sein, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Eine Verlängerung der Fällgenehmigung ist nicht möglich.
Wenn ich 8 Stunden Zeit hätte, einen Baum zu fällen, würde ich 6 Stunden die Axt schleifen
Kosten für den Antrag
Baum fällen kosten! Wenn Sie einen Antrag auf Baumfällung oder -beschneidung stellen, müssen Sie mit einer Bearbeitungsgebühr rechnen. Die Gebühr berechnet sich an der Anzahl der Bäume und ob eine Ortsbesichtigung notwendig ist. Ein Baum ohne Ortsbesichtigung kostet beispielsweise ca. 87€, während über 20 Bäume ohne Ortsbesichtigung ca. 163€ kosten. Mit Ortsbesichtigung würde der Antrag für über 20 Bäume ungefähr 163€ betragen.
Wichtig:
Sollte Ihr Bescheid abgelehnt werden, verringert sich die Antragsgebühr um 25%.
Kontakt
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