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Baum fällen Kosten

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Baum fällen – manchmal gar nicht so einfach

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

 Wann diese Arbeit ausgeführt werden darf, regelt das Bundesnaturschutzgesetz. Die Fällung ist in der Nist- und Brutzeit vom 1. März bis 30. September verboten.
Wann Sie außerhalb dieses Zeitraums einen Baum fällen lassen dürfen, regeln bestimmte Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden sind. Erkundigen Sie sich deshalb bereits im Vorfeld dieses Vorhabens bei der zuständigen Behörde.
Sind Sie der Meinung, ein Baum ist nicht mehr gesund und muss aus diesem Grund gefällt werden, empfiehlt es sich, gemeinsam mit einem professionellen Baumpfleger eine Baumkontrolle vorzunehmen. Häufiger als gedacht lässt sich dieser durch einen fachgerechten Schnitt und entsprechende Pflegemaßnahmen noch retten.

Benötige ich eine Fällgenehmigung und was kostet diese?

Geht es um die Fällung eines Baumes, wird die Entscheidungsgewalt des Grundstücksbesitzers gesetzlich eingeschränkt. Die Abholzung erfordert ab einem festgelegten Stammdurchmesser eine Baumfällgenehmigung. Diese erhalten Sie bei der Umwelt- und Naturschutzbehörde der zuständigen Gemeinde oder alternativ beim Ordnungsamt.

Damit ein Baum gefällt werden darf, muss eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Gehölz ist erkrankt.
• Verlust der ökologischen Funktion des Baumes.
• Negativer Einfluss auf die Entwicklung des umliegenden Baumbestandes.
• Kein arttypisches Wachstum.
• Die zulässige Nutzung von Grundstücken wird verhindert.
• Der Baum stört notwendige Denkmalschutzmaßnahmen.
Nicht ausreichend für die Genehmigung sind Faktoren wie:
• Das Herabfallen von kleineren Ästen, Laub und Früchten.
• Daraus resultierende Verschmutzungen von Dachrinnen und Fallrohren.
• Schattenbildung im normalen Umfang.

Baum fällen Kosten – im Straffall

Wer ohne Genehmigung einen Baum fällt, muss mit hohen Strafen rechnen
Je nach Kommune kostet Baumfällgenehmigung zwischen 25 und 100 EUR. Sie erhalten diese in der Regel innerhalb von drei Wochen. Ohne Genehmigung sollten Sie kein Gehölz fällen lassen, denn dies kann teuer werden. Bis zu 50.000 EUR Strafe kann es kosten, machen Sie einen Baum ohne Erlaubnis um. Obstbäume, die ein bestimmtes Höhenmaß nicht überschreiten, sind vom Genehmigungsverfahren ausgeschlossen. Genauere Details können Sie bei obig genannten Ämtern erfragen.

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Baumschnitt

Wie geht der Fachmann bei der Fällung vor?

Häufig kommen bei einer Fällung modernste Maschinen zum Einsatz. Doch zunächst wird der Zustand des Baumes beurteilt.

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Richtung

Es wird festgelegt, in welche Richtung gefällt werden kann, damit weder Mensch noch Tier gefährdet oder Gebäude beschädigt werden.

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Krone

Der Fachmann schätzt ab, ob im Vorfeld Teile der Krone abgetragen werden müssen, um eine kontrollierte Fällung zu gewährleisten.

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Genehmigung

Im Anschluss müssen Sie selbst oder das beauftragte Unternehmen die Genehmigung für diese Maßnahme einholen.

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Schnittechniken

Erst wenn diese vorliegt, geht es an die Fällung. Hierbei kommen unterschiedliche Schnitttechniken zum Einsatz.

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Wurzelstock - Baumstumpf

Möchten Sie den Wurzelstock entfernen lassen, können Sie diese Arbeit ebenfalls vom Fachmann ausführen lassen.

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Entsorgung

Auch die Entsorgung wird auf Wunsch übernommen.

Jeder Ast eines Baumes kennt eine Geschichte – ein alter Baum ist Geschichte.

Klaus Ender

Von einem dürren Baume kann man keine Früchte sammeln.

Euripides

Manche gehen in den Wald und sehen nirgendwo Holz.

Aus der Mongolei

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Baum fällen

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Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Baum fällen Kosten

Bäume erfüllen wichtige ästhetische und ökologische Funktionen. Ist das Gehölz jedoch krank, morsch oder zu groß geworden, muss es unter Umständen gefällt werden. Diese Arbeit kann sehr gefährlich sein und erfordert Fachkenntnisse.
Bei den Kosten für das Fällen eines Baumes muss auch die Genehmigung und die Entsorgung mit einberechnet werden
Möchten Sie das Holz nicht privat verwerten, beispielsweise als Kaminholz, können Sie es der ausführenden Firma überlassen. Wie viel Sie für das Rohmaterial erhalten, ist regional unterschiedlich. Fast immer lassen sich die Kosten halbieren, sodass Sie für die Fällung am Stück nur noch zwischen 250 und 550 EUR bezahlen müssen. Ist es erforderlich, das Gehölz stückweise zu fällen, belaufen sich die Gesamtkosten für einen 20 Meter hohen Baum dann auf etwa 350 bis 850 EUR.

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Welche Faktoren wirken sich auf den Preis aus?

Keine Fällung ist wie die andere. Die individuellen Umstände beeinflussen den Preis, den Sie für diese Arbeit entrichten müssen:
• In der Regel benötigen Sie für die Fällung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser über achtzig Zentimeter eine Genehmigung vom Gartenbauamt bzw. dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Die Kosten für diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde.
• Je größer und dicker der zu fällende Baum ist, desto höher ist der Aufwand und somit der Preis.
• Gestaltet sich die Fällung kompliziert und/oder wünschen Sie zusätzliche Arbeiten wie die Entsorgung des Wurzelstocks, wirken sich auch diese auf die Kosten aus.
• Möchten Sie das Holz selbst verwerten oder überlassen Sie dies den Fachleuten?
• Muss eine Straße gesperrt werden und sind Spezialmaschinen wie eine Hebebühne erforderlich, verteuert dies die Fällung.
• Ist es unumgänglich, den Baum während der Nist- und Brutzeit umzumachen, müssen Sie mit Zusatzkosten rechnen.
Insbesondere Höhe, Stärke und Standort des Baumes wirken sich auf den Preis aus. Durch diese können Straßensperrungen notwendig werden. Droht das stürzende Gehölz Gebäude oder Stromleitungen zu beschädigen, muss es unter Umständen Stück für Stück abgetragen werden. Dies kostet deutlich mehr Zeit, was sich wiederum auf die Gesamtkosten auswirkt.

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Selber fällen?

Darf ich den Baum alternativ auch selbst fällen?

Gerade bei kleineren Bäumen können Sie die Fällung durchaus selbst vornehmen. Allerdings sollten Sie über die notwendigen Fachkenntnisse und die erforderliche Ausrüstung verfügen.
Für Letztere müssen Sie mit nachfolgenden Kosten rechnen:

Kostenübersicht Preis
Teil der Schutzausrüstung Kosten ab
Arbeitshandschuhe 10 EUR
Schutzbrille 10 EUR
Schnittschutzhandschuhe 75 EUR
Helm 40 EUR
Gehörschutz 15 EUR
Schnittschutzhose 75 EUR
Arbeitsschuhe 50 EUR

Bitte bedenken Sie, dass Sie nur auf Ihrem eigenen Grundstück ohne entsprechenden Motorsägen-Schein mit diesem Werkzeug hantieren dürfen. Doch auch in diesem Fall ist es zu Ihrer Sicherheit empfehlenswert, einen Sägekurs zu besuchen. Für diesen müssen Sie, abhängig vom Anbieter, zwischen 50 und 400 EUR kalkulieren. In diesem lernen Sie nicht nur den fachgerechten Umgang mit der Motorsäge, sondern werden auch darin unterwiesen, wie Sie bei der Fällung vorgehen sollten.
Wichtig: Bedenken Sie, dass Sie Gehölze nur im Frühjahr und Herbst fällen dürfen. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume dürfen Sie auch in den Sommermonaten vornehmen.

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Ich habe Ärger mit dem Nachbarn. Muss ich einen Baum auf sein Verlangen hin tatsächlich fällen?

Nicht immer muss ein Baum gefällt werden, weil er den Nachbarn stört. Leider gibt es diesbezüglich keine bundeseinheitliche Regelung. Wann ein Gehölz gefällt werden darf oder muss, regelt die Baumschutzverordnung der Bundesländer. Bevor Sie zur Säge greifen, sollten Sie beim Umweltamt oder der Gemeinde nachfragen, ob der Nachbar mit seiner Beschwerde im Recht ist.
Um Störungen zu vermeiden, gibt es festgelegte Grenzabstände, die zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen. Abhängig vom Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und der Baumschutzsatzung betragen diese zwischen einem und vier Meter. Wird der Abstand unterschritten, kann der Nachbar unter Umständen die Fällung des Baumes verlangen.
Gerade bei sehr großen, alten Bäumen greift häufig die Baumschutzverordnung. So muss der Nachbar Schattenwurf und herabfallendes Laub hinnehmen. Allerdings kann er darauf bestehen, dass überhängende Äste eingekürzt werden.
Unser Tipp: Pflanzt der Nachbar einen Baum und unterschreitet den Grenzabstand, sollten Sie rasch handeln. Fünf Jahr nach Pflanzung des Baumes verjährt der Anspruch und Sie können nur in Ausnahmefällen die Fällung oder Umsetzung des Gehölzes verlangen.

Gibt es Alternativen zur Baumfällung?

Häufig kann durch fachgerechte Baumpflege und -sicherung ein alter Baum stehen bleiben. Hierdurch lassen sich:
• Die Vitalität und dadurch auch die Stabilität des Baumes erhalten.
• Erkrankungen therapieren.
• Die Wuchsrichtung beeinflussen.
• Die Folgen bereits eingetretener Schäden und eine Schwächung des Gewächses minimieren.

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