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Anschlagpunkte Prüfung

Die Wartung und Prüfung von Anschlagpunkten ist seit vielen Jahren eine verbindliche Vorschrift nach den DGUV Regeln. Die Absturzsicherung kommt hauptsächlich an Dächern zum Einsatz. Sie besteht aus mehreren Komponenten und dient der Sicherung von Personen.

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Warum werden Anschlagpunkte jährlich geprüft?

Anschlagpunkte Prüfung 

Die Arbeiten auf Dächern zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten, nicht nur auf Baustellen, sondern auch in der Wartung und Instandsetzung. Die Berufsgenossenschaften (BG Bau) und auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV 312-906) entwickeln seit Jahren die Leitlinien und Vorschriften zur Unfallverhütung an Dächern.
Allein aus diesen Vorschriften ergibt sich die Pflicht zur Prüfung von Absturzsicherungen wie Einzelanschlagpunkten oder Permanenten Systemen. (Anschlagpunkte Dach)

Wo kommen Absturzsicherungen an Dächern zum Einsatz ?

Es gibt eine Vielzahl von Systemen zur Sicherung gegen Abstürze. Hier die wichtigsten:
• persönliche Schutzausrüstung ( Auffanggurt)
• Bandfalldämpfer
• Seile
• Anschlagpunkte
• Seilsicherungssysteme
• Sicherheitsdachhaken
• Leitersicherungen

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Anschlagpunkte Prüfung

Was muss geprüft werden?

Die Prüfung von Absturzsicherungen umfasst sowohl die persönliche Schutzausrüstung, als auch die Anschlagpunkte und Seilsicherungen auf Dächern.

Wann muss eine Absturzsicherung geprüft werden und in welchen Abständen?

Grundsätzlich muss jeder Nutzer vor Anwendung, alleine schon im Eigeninteresse, eine Begutachtung des Equipemnts durchführen. Dazu muss mindestens alle 12 Monate eine Prüfung von einem Sachkundigen nach DGUV Regel 312-906 durchgeführt werden. Dazu zählen die Auffanggurte und die Verbindungsmittel, wie Seile, Falldämpfer und Karabiner.
Was nützt aber ein sicherer Auffanggurt, wenn der Punkt an dem man sich befestigen soll nicht sicher ist. Auch für diese Anschlagpunkte gilt –> einmal in Jahr prüfen!
Sowohl der Einbau als auch die Prüfung der Absturzsicherungen muss in einem Prüfbuch dokumentiert werden.

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!nrWer darf Absturzsicherungen prüfen? Anschlagpunkte Prüfung!

Prüfen darf nicht jeder. Der Prüfer muss einen Sachkundenachweis nach DGUV Regel 312-906 mit sich bringen und dazu ggf. Sonderzertifikate des Herstellers. Dies trifft auf etliche Höhensicherungs- und Abseilgeräte zu, aber vor allem auch auf Anschlagpunkte und Seilsysteme.
Im DGUV Grundsatz 312-906 sind die Rahmenbedingungen für Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz definiert. Hier werden die Kriterien beschrieben, nach denen Personen befähigt sind, beispielsweise die jährliche Überprüfung und Kennzeichnung von PSAgA durchzuführen, also die Prüfung von Auffanggurten, Verbindungsmitteln, Karabinerhaken, Anschlagpunkten und Seilsystemen.

Anschlagpunkte Dach

 

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